Änderungen von Bundesnatur- und Bundesjagdgesetz zur Eindämmung invasiver Arten

3. Juli 2017 – Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni Änderungen von Bundesnatur- und Bundesjagdgesetz beschlossen, um invasive Arten gemäß EU-Vorgaben einzudämmen. Die Revierinhaber sind erste Ansprechpartner für die Umsetzung dieser öffentlichen Aufgabe. In Kürze ergänzt die EU ihre verbindliche Liste gebietsfremder Arten um Bisam, Marderhund und Nilgans. Ziel ist es, deren weitere Ausbreitung einzudämmen. Die Kreisjägerschaft Stade hatte in ihrer Pressemitteilung vom 21.04.2017 Erleichterungen für die Jagd auf diese gebietsfremden Arten gefordert, die sich im Kreis Stade erheblich ausgebreitet haben und die heimische Artenvielfalt bedrohen. Es wird jetzt gesetzlich klargestellt, dass Maßnahmen mit jagdlichen Mitteln im Einvernehmen mit dem Jagdausübungsberechtigten durchgeführt werden müssen.

Der DJV und die Jägerschaft Stade begrüßen diese praxisgerechte Umsetzung: So wird sichergestellt, dass sich die Naturschutzbehörde mit dem Jagdausübungsberechtigten abstimmen muss, er bleibt erster Ansprechpartner im Revier, wenn es um die Eindämmung von Bisam, Marderhund und Co. geht.

„Die jetzt beschlossenen Regelungen schaffen einen angemessenen Ausgleich zwischen der öffentlichen Aufgabe des Managements, den Fach- und Revierkenntnissen der Jäger vor Ort sowie ihren berechtigten Anliegen“, so Professor Jürgen Ellenberger, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbands (DJV). Die Regelungen betreffen in erste Linie Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz, mit denen Behördenbefugnisse und Verfahren geregelt werden. Außerdem wird im Bundesjagdgesetz ein neuer § 28a eingeführt, der regelt, wie die Verordnung bei jagdbaren Arten umgesetzt werden soll, nämlich durch die Jagdbehörden nach Abstimmung mit dem Revierinhaber.

Dr. Martin Wenzel, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Stade ergänzt: „Der DJV hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass in erster Linie die Revierinhaber für die Umsetzung der Maßnahmen gegen invasive Arten zuständig sind und nur subsidiär die Behörden.“ In Kürze wird die EU die im August 2016 in Kraft getretene „Unionsliste“ invasiver Arten, bei denen besonderer Handlungsbedarf besteht, um neun Pflanzen- und drei Tierarten erweitern. Marderhund, Bisam und Nilgans sollen künftig auch unter die Regelungen der EU-Verordnung fallen. Damit sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die weitere Ausbreitung dieser Arten möglichst zu stoppen.

Dr. Martin Wenzel weiter: „Wir begrüßen die Ergänzung der EU-Liste auch im Sinne des Deichschutzes, der in unserer Region eine existentielle Bedeutung hat. Bei den gemäß EU-Verordnung geforderten Managementmaßnahmen mit allen Mitteln wird aber für uns Jäger der Tierschutz nicht auf der Strecke bleiben, auch wenn die Jagdzeiten erweitert und Beschränkungen bei der Jagd in Schutzgebieten aufgehoben werden.“

Der DJV sprach sich auf nationaler Ebene in den entsprechenden Fachgremien des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) stets für die Aufnahme dieser Arten aus. Dabei stützt sich der DJV auf die Ergebnisse langjähriger Erhebungen im Rahmen seines Monitoringprogramms WILD (Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands). Den genannten invasiven Arten kommt bei den bundesweiten Erfassungen eine besondere Bedeutung zu, da sie sich immer weiter ausbreiten und aus Gründen des Natur- und Artenschutzes entsprechend bejagt werden müssen.

In seiner Pressemitteilung vom 21.04.2017 hatte die Kreisjägerschaft Stade mit Sorge auf die beachtlichen Zuwächse der eingeschleppten Arten Waschbär, Marderhund und Nutria im Kreis Stade hingewiesen. Das ergab sich aus dem Streckenbericht der Jägerschaft Stade für das Jagdjahr 2016: Danach wurden 2016 im Kreisgebiet 36 Nutria erlegt, was einem Zuwachs von 430 Prozent zum Vorjahr entspricht. Hinzu kommen 37 Waschbären (+ 62 %) und 99 Marderhunde (+ 20 %): Dr. Martin Wenzel: „Die Zahlen in unserer Region decken sich mit den neuen Monitoring-Daten für Waschbär, Marderhund und Nutria, die der Deutsche Jagdverband (DJV) veröffentlicht hatte.“

Seit dem Jahr 2006 überwachen Jäger systematisch die Ausbreitung von Waschbär, Marderhund und Nutria in Deutschland. Wissenschaftler haben jetzt Datenreihen aus über 24.000 Revieren bis zum Jahr 2015 für das Wildtier-Informationssystem der Länder (WILD) ausgewertet. Das deutschlandweit umfangreichste Monitoring umfasst 13 Millionen Hektar – das entspricht etwa 40 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Fläche. Danach hat der Waschbär innerhalb von neun Jahren sein Vorkommen im Kerngebiet um 32 Prozentpunkte gesteigert. Auch Marderhund, Nilgans, Bisam und Nutria breiten sich weiter aus.

Für Rückfragen:

Dr. Martin Wenzel
Vorsitzender Jägerschaft Stade e.V.
Mobil: 0170 / 89 23 8 26
E-Mail: JaegerschaftSTD“at“t-online.de

 

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