Aufwandsentschädigung für Präventionsmaßnahmen gegen die ASP

Mit der Verwaltungsvorschrift vom 04.10.2018 gewährt das Land Niedersachsen den Jagdausübungsberechtigten sowie den Hundeführen finanzielle Unterstützung für den Aufwand der Mehrbejagung von Schwarzwild.

Nachfolgende Dokumente erläutern die Födermaßnahmen im Detail:

 

Beitragsbild: Quelle DJV