Keine Schalldämpfer für Jagdwaffen

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 28. November 2018 entschieden, dass Jäger keinen Anspruch darauf haben, den Erwerb eines Schalldämpfers für ihre Jagdwaffen gestattet zu bekommen. Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts im Wortlaut ist hier einzusehen.

Das Urteil hat zur Folge, dass der Eintrag eines Schalldämpfers für Jagdwaffen in die Waffenbesitzkarte zurzeit nicht erfolgen kann, so dass entsprechende, beim Landkreis Stade gestellte Anträge bis auf Weiteres von der Bearbeitung zurückgestellt werden. Leider gibt es noch keine weiteren Informationen des Nds. Landwirtschaftsministeriums (zuständig für Jagdrecht) oder des Nds. Innenministeriums (zuständig für Waffenrecht) zum Umgang mit dem Urteil bzw. zum weiteren Vorgehen.

Das Bayerische Innenministerium erklärte gegenüber der Redaktion von „jagderleben“: „An der Richtigkeit der Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichtes, die das Bundesverwaltungsgericht seiner Entscheidung so zugrunde legen musste, bestehen aus unserer Sicht erhebliche Zweifel. Gehörschutz am Ohr ist weder für alle Jäger noch Jagdarten geeignet. Außerdem wird das Problem von Umweltbelastungen (Treiber, Hundeführer, Hunde, Anwohner, Erholungsverkehr etc.) durch den Einsatz von Gehörschutz nicht gelöst.“

 

Beitragsbild: https://www.bverwg.de/