LJN schützt Mitglieder mit kostenloser Jagdhunde-Unfallversicherung

Mit Beginn des Jagdjahres 2018/2019 sind Unfälle von brauchbaren Jagdhunden aller Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Drück- und Treibjagden durch den neuen Rahmenvertrag zwischen LJN u. VGH versichert.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf nach landesrechtlichen Bestimmungen jagdlich brauchbare Jagdhunde bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich Unfallereignisse in Niedersachsen sowie in angrenzenden Bundesländern.
Leistungen aus der Versicherung gibt es bei Tod, Nottötung und Verletzung des Hundes infolge eines Unfalles während einer Gesellschaftsjagd, z.B. wenn der Hund angefahren oder von einer Sau geschlagen wird.

Die Leistungen sind gedeckelt:

  • Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt 4.000 EUR (Tod 2.000 EUR) für jeden geprüften Hund und Schadensfall
  • Für jeden Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR
  • Für Jagdhunde während der Ausbildung halbiert sich die Versicherungssumme
  • Der Versicherungsschutz erlischt bei in jagdlicher Abrichtung befindlichen Jagdhunden spätestens zum Ende des dritten Lebensjahres
  • Kein Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten

Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Jagdabgabemitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML). Weitere Leistungsoptionen können bei Bedarf ergänzend – dann aber gegen Zuzahlung – vereinbart werden.
Mehr zu diesem Thema – und den Leistungsantrag – finden Sie auf der Homepage der LJN.

Beitragsbild: www.ljn.de