Wiedereinführung von Gebühren für Trichinenproben

Liebe Jagdfreundinnen und Jagdfreunde,

der Landkreis Stade wird ab 01.12.2018 wieder Gebühren für die Untersuchung von Trichinenproben erheben. Nach Darstellung der Behörde ist ein Verzicht auf die Gebühren wegen der im Rahmen der kleinen Novelle des NJagdG beschlossenen Unterstützung durch das Land Niedersachsen nicht mehr erforderlich. Im Landkreis Rotenburg werden die Gebühren inzwischen auch wieder erhoben.

Der Argumentation seitens der Jägerschaft, dass eine finanzielle Unterstützung des Landes erst bei Überschreiten der durchschnittlichen Jahresstrecke der vergangenen 3 Jagdjahre greift, konnte der Landkreis Stade nicht folgen. Auch der Hinweis auf die nun sicherlich ausbleibenden Schweißproben von erlegtem Schwarzwild für das Monitoring zur Früherkennung der ASP erbrachte keine Einsicht.

Schwer vorstellbar, dass unter diesen Umständen noch viele Jäger bereit sein werden, eine freiwillige Schweißprobe abzugeben.

Waidmannsheil

Martin Wenzel