Willkommen auf dem Bereich für den Schießstand Ohrensen
Hier finden Sie alle Informationen zu Terminen, Kontakt, Anfahrt und den gesetzlichen Bestimmungen zum Schießübungsnachweis.
📅 Saisonende 2026:
Letzter Schießbetrieb am Dienstag: 20.10.2026
Ende des Schießbetriebes: Sonnabend, 07.11.2026
🔜 Saisonbeginn 2027:
Sonnabends ab 20.02.2027
Dienstags ab 23.03.2027
Ansprechpartner
Michael Klein
📧 schriftfuehrer@jaegerschaft-stade.de
📱 0179 5662501
Harald Bube
📧 perazzinho@web.de
📱 0152 34239105

🕓 Öffnungszeiten Schießstand
An Sonn- und Feiertagen bleibt der Schießstand geschlossen.
| Tag | Uhrzeit | Disziplin |
|---|---|---|
| Dienstag, 24.03.26 – 20.10.26 | 15:00 – 18:00 Uhr | Wurftauben & Kugel |
| Sonnabend, 24.01.26 – 07.11.26 | 13:00 – 18:00 Uhr | Wurftauben & Kugel |
📅 Saisonende 2026:
Letzter Schießbetrieb am Dienstag: 20.10.2026
Ende des Schießbetriebes: Sonnabend, 07.11.2026
🔜 Saisonbeginn 2027:
Sonnabends ab 20.02.2027
Dienstags ab 23.03.2027
Schießübungsnachweis:
Kann für 25,00 € während der Öffnungszeiten abgelegt werden.
Bei Gruppen über 10 Schützen können Sondertermine vereinbart werden.
📅 Wichtiger Hinweis:
Einzeljäger (Schießnachweis)
Keine Anmeldung nötig: Kommt einfach zu den regulären Öffnungszeiten vorbei. Telefonische oder schriftliche Anmeldungen werden nicht entgegengenommen.
Gruppen ab 10 Personen, Hegeringe & Veranstaltungen
Gruppentermine, Hegeringschießen, Meisterschaften und Eventschießen bitte weiterhin per E-Mail oder telefonisch anmelden.
- Für beauftragte Aufsichten bleibt alles wie gehabt.
- Termine aus dem Vorjahr 2025 werden nicht automatisch übernommen.
- Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs.
📍 Anfahrt zum Schießstand
Der Schießstand befindet sich in Ohrensen, etwa 10 Minuten von Stade entfernt.
Bitte folgen Sie der Beschilderung oder nutzen Sie den untenstehenden Google Maps-Link.
👉 Schießstand auf Google Maps öffnen
§ 1 Umfang und Inhalt der Schießübung
Als Schießübung zum Erwerb des Schießübungsnachweises nach § 24 Abs. 5 Satz 1
des Niedersächsischen Jagdgesetzes sind:
- Für Gesellschaftsjagden mit Schalenwild:
Mit einer Büchse im Kaliber .222 oder stärker mindestens 10 Schuss,
davon 5 Schuss auf ein sich bewegendes Ziel (Schalenwild-Darstellung). - Für andere Gesellschaftsjagden (Flinte):
15 Wurfscheiben mit Schrot zu beschießen.
Die Schießübung hat auf einer Schießstätte im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 1 WaffG stattzufinden.
§ 2 Schießübungsnachweis
Die verantwortliche Aufsichtsperson (§ 11 Abs. 1 AWaffV) stellt nach der Übung
einen Schießübungsnachweis aus und unterschreibt diesen.
Im Nachweis sind anzugeben:
- Name und Vorname der Jägerin/des Jägers
- Bezeichnung des Schießstandes
- Art der Schießübung
- Datum der Durchführung
Für den Landkreis Stade gilt eine Stempelpflicht des Schießstandes
bei der Eintragung auf dem Nachweisdokument.
Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei, Nds. GVBl. 2024 Nr. 96 vom 18. November 2024
Achtung
An allen Zugängen auf dem Schießstand mit Schließung ist ein Austausch gegen eine neues System erfolgt.
Die alten Schlüssel können entsorgt werden.
Leiter Schießstand Ohrensen
Michael Klein