Sie interessieren sich für die Jagd und möchten den Jagdschein erwerben?

Zur Jägerprüfung wird zugelassen, wer spätestens sechs Monate vor der Prüfung das fünfzehnte Lebensjahr vollendet hat und die für den Erwerb des Jagdscheines erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch abgeschlossen hat.

Die rechtliche Grundlage für die Jägerprüfung in Niedersachsen ist die Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 30. August 2005. Nach diesen Vorgaben richtet sich die Durchführung der Jägerprüfung.

Die Jägerprüfung gliedert sich in 3 Teile:

  • die Schießprüfung mit Büchse und Flinte
  • die schriftliche Prüfung
  • die mündlich-praktische Prüfung

Die Prüflinge werden im schriftlichen und mündlich/ praktischen Teil jeweils in 5 Fachgebieten geprüft.
Hierbei müssen sie ihr Wissen über Wild und andere frei lebende Tierarten, über Jagdwaffen und Fanggeräte, über Naturschutz, Hege und den Jagdbetrieb, die Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhunde und jagdliches Brauchtum sowie über das Jagd- und Waffenrecht und andere relevante Rechtsbereiche unter Beweis stellen.

Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 200,– €.

Die Jagdbehörde gibt den Termin der Jägerprüfung rechtzeitig vorher bekannt.
Anträge auf Teilnahme sind formlos, spätestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn, an die Jagdbehörde (Landkreis Stade, Ordnungsamt, Jagdbehörde) zu richten.

Jagdschulen:

Jagdschule Grote

Inhaber: Holger Grote (Berufsjäger)

Oberhüll 10
21706 Drochtersen Hüll
Telefon: O4775 – 463
Mobil: O170 625 7649
E-mail:
http://www.Jagdschulegrote.de

Jagdschule Thomfohrde

Inhaber: Gerd Thomfohrde

Rutenbeck 2
21640 Bliedersdorf
Telefon: O4164 – 1499
Mobil: O171 950 2302
E-mail:
http://www.jagdschule-thomfohrde.de