Erlass zur Abgabe von Wild und Wildfleisch durch Jäger (Direktvermarktung)

Die Restriktionen durch die Corona-Pandemie wirken sich insbesondere auch auf das Gastgewerbe aus. Die vorübergehende Schließung von Restaurants und Gaststätten und die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken für die betroffenen Betriebe zeigen darüber hinaus allerdings auch deutliche Auswirkungen auf den Wildbretmarkt. Ehemals zuverlässige Abnehmer von Wildbret als hochwertiges und nachhaltig erzeugtes Lebensmittel fallen weg, der Absatz über Großabnehmer ist aufgrund der niedrigen Preise häufig nicht mehr erstrebenswert.

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher­schutz hat auf Grundlage der Ergebnisse einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe die Vorgaben zur Direktvermarktung von Wildbret und Wildbreterzeugnissen erleichtert. Auch bisher war es möglich, Wildprodukte aus eigener Herstellung an Endverbraucher zu vermarkten. Diese mussten aber unter Einhaltung weitreichender Vorgaben in der eigenen Wildkammer hergestellt werden. Nunmehr ist es nicht nur möglich, die Dienste eines Sachkundigen (Metzgers) in den Räumen des Jägers zu nutzen, sondern auch Wildprodukte in dessen Räumlichkeiten herzustellen oder herstellen zu lassen. Insbesondere dann, wenn in Jägerhaushalten die entsprechenden Anforderungen an die Räumlichkeiten zur Verarbeitung von Wildbret nicht eingehalten werden können oder das Fachwissen zur Herstellung von Wildprodukten fehlt, ist dies eine große Erleichterung. Die beauftragte sachkundige Person hat Sorge dafür zu tragen, dass die Zerlegung bzw. Verarbeitung in seinen Räumlichkeiten in zeitlicher oder räumlicher Trennung zu seinem regulären Arbeitsablauf stattfindet.

Vielen Dank und Waidmannsheil
Martin

 

Download Erlass Wildbretvermarktung vom 13.05.2020

Beitragsbild: Kapuhs / DJV