Willkommen auf dem Bereich für den Schießstand Ohrensen
Hier finden Sie alle Informationen zu Terminen, Kontakt, Anfahrt und den gesetzlichen Bestimmungen zum Schießübungsnachweis.

🕓 Öffnungszeiten Schießstand

TagUhrzeitDisziplin
Dienstag15:00 – 18:00 UhrWurftauben & Kugel
Sonnabend13:00 – 18:00 UhrWurftauben & Kugel

Schießübungsnachweis:
Kann für 25,00 € während der Öffnungszeiten abgelegt werden.
Bei Gruppen über 10 Schützen können Sondertermine vereinbart werden.


📅 Saison 2025 / 2026

  • Letzter Termin 2025: 01. November 2025, 21.10. letzte Schießen an einem Dienstag
  • Erster Termin 2026: Sonnabend, 24. Januar 2026
    (Trap & Skeet bis 16:00 Uhr, Kugel bis 18:00 Uhr)

📍 Anfahrt zum Schießstand

Der Schießstand befindet sich in Ohrensen, etwa 10 Minuten von Stade entfernt.
Bitte folgen Sie der Beschilderung oder nutzen Sie den untenstehenden Google Maps-Link.

👉 Schießstand auf Google Maps öffnen


§ 1 Umfang und Inhalt der Schießübung

Als Schießübung zum Erwerb des Schießübungsnachweises nach § 24 Abs. 5 Satz 1
des Niedersächsischen Jagdgesetzes sind:

  1. Für Gesellschaftsjagden mit Schalenwild:
    Mit einer Büchse im Kaliber .222 oder stärker mindestens 10 Schuss,
    davon 5 Schuss auf ein sich bewegendes Ziel (Schalenwild-Darstellung).
  2. Für andere Gesellschaftsjagden (Flinte):
    15 Wurfscheiben mit Schrot zu beschießen.

Die Schießübung hat auf einer Schießstätte im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 1 WaffG stattzufinden.


§ 2 Schießübungsnachweis

Die verantwortliche Aufsichtsperson (§ 11 Abs. 1 AWaffV) stellt nach der Übung
einen Schießübungsnachweis aus und unterschreibt diesen.

Im Nachweis sind anzugeben:

  1. Name und Vorname der Jägerin/des Jägers
  2. Bezeichnung des Schießstandes
  3. Art der Schießübung
  4. Datum der Durchführung

Für den Landkreis Stade gilt eine Stempelpflicht des Schießstandes
bei der Eintragung auf dem Nachweisdokument.


Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei, Nds. GVBl. 2024 Nr. 96 vom 18. November 2024