Willkommen auf dem Bereich für den Schießstand Ohrensen
Hier finden Sie alle Informationen zu Terminen, Kontakt, Anfahrt und den gesetzlichen Bestimmungen zum Schießübungsnachweis.

Ansprechpartner

Michael Klein
📧 schriftfuehrer@jaegerschaft-stade.de
📱 0179 5662501


Harald Bube
📧 perazzinho@web.de
📱 0152 34239105


🕓 Öffnungszeiten Schießstand

TagUhrzeitDisziplin
Dienstag15:00 – 18:00 UhrWurftauben & Kugel
Sonnabend13:00 – 18:00 UhrWurftauben & Kugel

Schießübungsnachweis:
Kann für 25,00 € während der Öffnungszeiten abgelegt werden.
Bei Gruppen über 10 Schützen können Sondertermine vereinbart werden.


📅 Wichtiger Hinweis:

Ich bitte euch alle eure geplanten Termine für das Schießen auf dem Schießstand in Ohrensen per E-Mail oder telefonisch bei mir anzumelden. Es geht um Schießübungsnachweise mit mehr als 10 Jägern und Hegeringschießen, Meisterschaften sowie Eventschießen. Das Verfahren der bestellten und beauftragten Aufsichten( Aufsichten werden durch uns benannt oder festgelegt) bleibt wie 2025 bestehen.

Es gibt keine Termine, die automatisch vom letzten Jahr 2025 übernommen werden. Die Terminbelegung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung.


📍 Anfahrt zum Schießstand

Der Schießstand befindet sich in Ohrensen, etwa 10 Minuten von Stade entfernt.
Bitte folgen Sie der Beschilderung oder nutzen Sie den untenstehenden Google Maps-Link.

👉 Schießstand auf Google Maps öffnen


§ 1 Umfang und Inhalt der Schießübung

Als Schießübung zum Erwerb des Schießübungsnachweises nach § 24 Abs. 5 Satz 1
des Niedersächsischen Jagdgesetzes sind:

  1. Für Gesellschaftsjagden mit Schalenwild:
    Mit einer Büchse im Kaliber .222 oder stärker mindestens 10 Schuss,
    davon 5 Schuss auf ein sich bewegendes Ziel (Schalenwild-Darstellung).
  2. Für andere Gesellschaftsjagden (Flinte):
    15 Wurfscheiben mit Schrot zu beschießen.

Die Schießübung hat auf einer Schießstätte im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 1 WaffG stattzufinden.


§ 2 Schießübungsnachweis

Die verantwortliche Aufsichtsperson (§ 11 Abs. 1 AWaffV) stellt nach der Übung
einen Schießübungsnachweis aus und unterschreibt diesen.

Im Nachweis sind anzugeben:

  1. Name und Vorname der Jägerin/des Jägers
  2. Bezeichnung des Schießstandes
  3. Art der Schießübung
  4. Datum der Durchführung

Für den Landkreis Stade gilt eine Stempelpflicht des Schießstandes
bei der Eintragung auf dem Nachweisdokument.


Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei, Nds. GVBl. 2024 Nr. 96 vom 18. November 2024

Achtung
An allen Zugängen auf dem Schießstand mit Schließung ist ein Austausch gegen eine neues System erfolgt
Die alten Schlüssel können entsorgt werden
Leiter Schießstand Ohrensen
Michael Klein