Verwendung von Bleischroten in Feuchtgebieten

Liebe Jägerinnen und Jäger,
am kommenden Donnerstag, 3. September, wird im EU-REACH-Ausschuss über die Verwendung von Bleischroten in Feuchtgebieten abgestimmt. Obwohl der DJV die Reduzierung des Bleieintrages in Gewässer aus ökologischen Gründen und auch aus Tierschutzgründen unterstützt, kann er dem vorliegenden Entwurf nicht zustimmen. Der DJV geht sogar weiter: „Eine Zustimmung für diesen Entwurf darf es nicht geben, weil er Jägerinnen und Jäger in eine unsichere und rechtlich äußerst fragwürdige Situation bringt. Gemäß der Definition, die die Europäische Union für Feuchtgebiete wählt, wäre jede Pfütze auf dem Acker ein Feuchtgebiet. Genau genommen müssten Sie dann bei Anwendung der 100-Meter-Pufferzone, die der Entwurf ebenfalls vorsieht, im Umkreis dieser Pfütze mit bleifreien Schroten auf Hasen jagen. Sollten Sie bei einer Überprüfung dann noch bleihaltige Schrote in der Tasche haben, gilt nicht die Unschuldsvermutung, die geltendes Recht in jedem Mitgliedsstaat ist, sondern es darf aufgrund der „leichteren Durchsetzbarkeit“ (O-Ton EU-Kommission) das Gegenteil angenommen werden.“

Was genau am Entwurf dringend überarbeitet werden muss, erklärt FACE klar und sachlich in einer Videobotschaft. Der DJV hat das Video mit deutschen Untertiteln versehen. Schaut hier hier rein und leitet dieses Video gerne an Eure Jagdfreunde weiter.

Dieser Entwurf darf am kommenden Donnerstag kein positives Votum bekommen.