Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 02. April unterliegt der Wolf nun auch bundesweit dem
Jagdgesetz. Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) begrüßt die dort vorgesehenen Regelungen
ausdrücklich. Die Bundesländer sind nun aufgefordert, Managementpläne aufzustellen. Wesentlicher
Bestandteil dieser Managementpläne ist insbesondere ein effektives Rissreaktionsmanagement
sicherzustellen. Zu diesem Punkt fordert die Landesjägerschaft im Vorfeld des am morgigen Donnerstag
stattfindenden Dialogforums Wolf, eine praxistaugliche Umsetzung dieses Rissreaktionsmanagements. Auch
eine dreimonatige Schonzeit für den Wolf gehört für den Verband dazu:
„Für uns Jäger sind wildbiologische Faktoren die entscheidenden Kriterien für ein funktionierendes
Bestandsmanagement beim Wolf. Selbstverständlich gehört für uns dazu auch der Elterntierschutz. Wir
plädieren daher für eine dreimonatige Schonzeit des Wolfes in den Monaten April, Mai und Juni“, so Helmut
Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen. „Diese Schonzeit muss grundsätzlich
gelten, d.h. auch wenn es in diesen Monaten zu Wolfsrissen kommt.“ Die Beachtung des Elterntierschutzes
bei Wildarten sei für Jägerinnen und Jäger selbstverständlich und eines der höchsten Güter. Dies müsse
folglich in einem Managementplan für Niedersachsen auch für den Wolf geregelt und berücksichtigt werden,
denn das Bundesjagdgesetz sehe hierfür keine konkrete Reglung vor. „Mit diesem Vorschlag der
Landesjägerschaft wird der vom Bundesgesetzgeber gewünschte Dreiklang aus Schutz der Weidetierhaltung Artenschutz und Akzeptanz im ländlichen Raum, um den Aspekt des Tierschutzes erweitert“, so Dammann- Tamke weiter.
Der im Bundesjagdgesetz vorgesehene Radius von bis zu 20 Kilometern um einen Nutztierriss im Rahmen
des Schnellabschussverfahrens ist für die Landesjägerschaft essentiell für ein erfolgreiches
Rissmanagement. Sollte in begründeten Ausnahmefällen nach individueller Prüfung davon abgewichen
werden müssen, ist dies der Einzelfall. Eine Reduzierung des Radius auf einen Kilometer, wie vom
Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Umweltministerium in den jüngst
veröffentlichten Handlungsempfehlungen empfohlen, lehnt der Verband ab. Nicht nur im Sinne des
Rissmanagements sei die grundsätzliche Beibehaltung des 20-Kilometer-Radius entscheidend, sondern
auch um die Anonymität und den Schutz der handelnden Personen zu wahren.
Wichtig sei zudem, dass in Interventionsgebieten mit wiederholtem Rissaufkommen nach mehrfacher
Überwindung des Grundschutzes schnell und praxisnah gehandelt werden kann und dies bis hin zur
Entnahme ganzer schadstiftender Rudel. Die Kriterien und konkrete Ausgestaltung dafür müsse noch
abgestimmt werden.
Nicht verhandelbar ist für die Landesjägerschaft, dass grundsätzlich der Vollzug der Maßnahmen im
Wolfsmanagement bei den Landkreisen, also den Unteren Jagdbehörden, liegen muss. Vor Ort herrsche
stets die beste Informations- und Kenntnislage, daher müsse auch dort die Zuständigkeit für Entscheidungen
liegen: „Wir Jäger übernehmen auch beim Wolf Verantwortung, allerdings müssen dann auch die
Rahmenbedingungen stimmen. Nicht überall werden Regelungen zu einem regulären Bestandsmanagement
auf Gegenliebe stoßen. Umso mehr erwarten wir daher den Rückhalt aus der Landespolitik und einen
praxistauglichen Rahmen, in dem wir diesem Auftrag der uns nun gestellt wird, auch nachkommen können“,
so Dammann-Tamke abschließend.