Mit der Verwaltungsvorschrift vom 04.10.2018 gewährt das Land Niedersachsen den Jagdausübungsberechtigten sowie den Hundeführen finanzielle Unterstützung für den Aufwand der Mehrbejagung von Schwarzwild.
Nachfolgende Dokumente erläutern die Födermaßnahmen im Detail:
- Aufwandsentschädigung für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung in Niedersachsen
- Antrag auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest in Niedersachsen
- Anlage zum Antrag
- Anlage zum Antrag: Einsatz von Jagdhunden
- Antragsannehmende Stellen der LWK für Aufwandsentschädigung ASP
Beitragsbild: Quelle DJV