Am 01.07. beginnt die Jagdzeit auf Rabenkrähen im Landkreis Stade.
Abweichend von allgemeingültigen Regelungen dürfen Rabenkrähen im Landkreis Stade im Zeitraum 01.07. – 31.03. bejagt werden. Einzelheiten dazu können im Amtsblatt des Landkreises Stade, Nr.: 50 vom 20.12.2012 nachgelesen werden.
Die Bejagung der Rabenkrähe ist eine durchaus interessante Jagdart, die – soll sie erfolgreich sein – hohe Anforderungen an den Jäger und an dessen Vorbereitungen stellt. Und natürlich gehört der firme Jagdgebrauchshund auch bei dieser Jagdart immer dazu. Interessierte finden Tipps und Tricks für die Krähenlockjagd im Heft 13/2016 der Zeitschrift “Niedersächsischer Jäger”
Steffen und Peter haben’s gleich mal ausprobiert. Ihnen gilt unser herzliches “Waidmannsheil”.