Der Einsatz von Lebendfallen zum Einfangen von freilebenden Hauskatzen durch Tierschutzvereine ist nur mit Zustimmung des Jagausübungsberechtigten erlaubt, sofern die Falle in einem Jagdbezirk aufgestellt wird.
Nähere Informationen finden sich im Schreiben des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums: