Waffengesetz – Änderung für Jäger

Die Zuständigkeit der Waffenbehörden der Hansestädte Stade und Buxtehude sowie der Samtgemeinde Harsefeld wechselt zum 1. Januar 2024 zum Landkreis Stade. Ab diesem Zeitpunkt ist der Landkreis Stade allein zuständige Waffenbehörde für alle Waffenbesitzer im Kreisgebiet Stade.

Die Mitarbeiter der Waffenbehörde des Landkreises Stade sind dann Ansprechpartner für alle waffenrechtlichen Angelegenheiten der Jäger und der Sportschützen, aber beispielsweise auch für die Schützenvereine, für Inhaber von kleinen Waffenscheinen und für Waffensammler.

Hintergrund ist eine Änderung der Waffengesetz-Durchführungsverordnung, wonach ab dem 1. Januar 2024 ausschließlich die Landkreise und die kreisfreien Städte für die Durchführung des Waffengesetzes zuständig sind. Damit endet am 31. Dezember 2023 die Zuständigkeit der Hansestädte Stade und Buxtehude und der Samtgemeinde Harsefeld.

Diese Änderung betrifft alle im Bereich der Hansestädte Stade und Buxtehude sowie der Samtgemeinde Harsefeld wohnenden Waffenbesitzer. Für alle in den übrigen Bereichen wohnenden Waffenbesitzer ändert sich nichts, denn für sie ist der Landkreis Stade schon jetzt zuständige Waffenbehörde.

In Vorbereitung der Zuständigkeitsänderung sind noch verschiedene technische Umstellungen erforderlich. Diese werden am 15. Dezember 2023 vorgenommen. Von diesem Datum an können von den Hansestädten Stade und Buxtehude sowie von der Samtgemeinde Harsefeld keine waffenrechtlichen Angelegenheiten mehr bearbeitet werden.

Unterlagen und Anträge der betroffenen Waffenbesitzer können ab dem 15. Dezember an den Landkreis Stade, Waffenbehörde, Am Sande 2, 21682 Stade gesendet werden. Die eingehenden Unterlagen werden gesammelt und ab Januar 2024 nach Eingangsdatum bearbeitet. Der Landkreis Stade bittet darum, für persönliche Vorsprachen im Vorwege einen Termin zu vereinbaren. Terminvereinbarungen sind telefonisch unter den Rufnummern 04141 12-3227, -3228 oder -3229 sowie per E-Mail an  möglich.