Bleischrotverbot ab 16.02.2023 in Feuchtgebieten

Die REACH–Verordnung zum Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten tritt am 16. Februar 2023 in allen Ländern der EU in Kraft:
In Feuchtgebieten und im Umkreis von 100 m ist es dann verboten, Schrotmunition mit einem Bleigehalt ab 1 % zu verschießen oder solche Munition während des Schießens in Feuchtgebieten oder auf dem Weg zum Schießen in Feuchtgebieten mitzuführen.  Es ist keine weitere Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten erforderlich. Das Verbot gilt unmittelbar EU-weit.

Artikel weiterlesen:

https://www.ljn.de/ueber-uns/aktuelles/informationen-eu-reach-vo

Das gleiche gilt natürlich auch für die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden.

https://www.jagdhundewesen-nds.de/wissenswertes/news/informationen-zum-bleischrotverbot-in-feuchtgebieten