Führer von geprüften Jagdgebrauchshunden stellen sich für den Jagdbetrieb zur Verfügung.

Das Niedersächsische Jagdgesetz regelt unter § 4, Abs (2), dass bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd sowie jeder Jagd auf Federwild ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden muss.

Zu Beginn der Jagdzeit auf Niederwild haben in der Vergangenheit Jagdleiter bei unserem Hundeobmann nachgefragt, ob er ihnen die Adressen von Führern geprüfter und brauchbarer Jagdhunde nennen könne, da diese offenbar nicht immer und in allen Revieren unseres Landkreises flächendeckend zur Verfügung stehen.

Nach einer vom JGV Stade e.V. gestarteten Mitgliederbefragung haben sich inzwischen einige Hundeführer dazu bereit erklärt, in der Treibjagdsaison „und überhaupt“ dort mit ihren geprüften und in der jagdlichen Praxis bewährten Hunden zu unterstützen, wo „Not am Hund“ ist. Eine entsprechende Adressliste finden Sie auf der Homepage des JGV Stade e.V..