Hinweis zum Umgang mit Fallwild (Wildschweine) im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest (ASP)

Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung informiert: 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung bei Haus- und Wildschweinen, für die kein Impfstoff verfügbar ist. Die Erkrankung ist nicht auf den Menschen übertragbar.

Dennoch geht von der Seuche höchste Gefahr aus, da die Überlebensfähigkeit des Virus in der Umwelt hoch ist. So kann es zum Beispiel ca. 6 Monate in Wurstwaren und bis zu 18 Monate in verendeten ASP- infizierten (Wild-)Schweinen überleben. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände und Futter übertragen werden – ein unachtsam entsorgtes Wurstbrot kann ausreichen, um die Seuche weiter zu verbreiten.

Infiziert sich ein (Wild-)Schwein mit ASP, führt die Infektion zu schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen und im Allgemeinen zum Tod des Tieres. Der Nachweis des ASP-Virus in Deutschland hätte verheerende wirtschaftliche Folgen (Preisverfall beim Schweinefleisch, Exportverbote und Importverbote durch Drittländer). Auch wenn die Tierseuche Deutschland noch nicht erreicht hat, gilt momentan das Hauptaugenmerk auf die Früherkennung der ASP zu legen. Besonders verdächtig sind hierbei verendet aufgefundene Wildschweine. Die Untersuchung dieser Tiere hat eine hohe Priorität.

Bitte achten Sie daher vermehrt auf Fallwild und melden Sie dieses.

Sofern Sie ein Wildschwein tot auffinden, bitte ich Sie, umgehend die Veterinärbehörde zu informieren und dabei die genaue Fundstelle (Koordinaten) anzugeben.

Sie erreichen das Veterinäramt des Landkreises Stade wie folgt:
Telefon: 04141 – 12 39 10
Telefax: 04141 – 12 39 13
E-Mail:

Das Veterinäramt organisiert die Beprobung des Fallwilds und das weitere Verfahren.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Im Auftrag

gez. Dr. Witthöft
Download des ASP-Hinweisschreiben als PDf

Bilderquelle: www.ljn.de