Aussetzung der Gebührenpflicht für Trichinenuntersuchungen

Von allen geschossenen Wildschweinen sind beim Veterinäramt des Landkreises Stade die erforderlichen Proben einzureichen, damit diese auf Trichinen untersucht werden.
Die Untersuchung der Proben ist kostenpflichtig.

“Solange die ASP-Einschleppungsgefahr nach Deutschland besteht, sollten Jäger unter Auflagen von der Entrichtung einer Gebühr für die Trichinenuntersuchungen befreit werden”, meint der Vorsitzende der Jägerschaft Stade, Dr. Martin Wenzel.

Dr. Wenzel hat am 15. Dezember 2017 einen Antrag auf Aussetzung dieser Gebühr bei dem dafür zuständigen Landrat des Landkreises Stade vorgelegt. Siehe Antrag auf Gebührenerlass für Trichinenuntersuchung
In dieser Angelegenheit teilte der Landrat des Landkreises Stade der Jägerschaft Stade am 19. Februar 2018 mit:
“Bis auf Weiteres wird im Landkreis Stade von der Erhebung der Gebühren für die Trichinenuntersuchung selbst entnommener Wildschweinproben durch ermächtigten Jägerinnen oder Jäger ab dem 20.02.2018 abgesehen unter der Voraussetzung, dass gleichzeitig eine Blutprobe des erlegten Stückes mit abgeben wird. Diese Regelung gilt nur für Stücke, die auf dem Gebiet des Landkreises Stade erlegt wurden.“

Zusatz Jägerschaft Stade:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Schweißproben grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Kabevetten (Probenröhrchen) anzuliefern sind! (Vergl. Folgebeitrag)
(Foto: Wild und Hund)