Update: Jagdscheine werden im Landkreis Stade verlängert

Heute erreichte uns der Erlass des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Nds. ML), der es uns nun gestattet, Jagdscheine zu verlängern. Allerdings wird jede Verlängerung unter den Vorbehalt eines Widerrufs gestellt, für den Fall, dass sich im Rahmen der noch ausstehenden Anfrage beim Verfassungsschutz Erkenntnisse ergeben, die Bedenken gegen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit des Jagdscheinbesitzers begründen. In einem solchen Fall würde der verlängerte Jagdschein umgehend eingezogen und für ungültig erklärt werden. In das Jagdscheinheft wird zur Dokumentation des Widerrufvorbehalts ein Aufkleber eingeklebt. Dieser kann im Jagdscheinheft verbleiben. Er ist hinsichtlich der Gültigkeit unschädlich und kann hier bei Gelegenheit ungültig gestempelt werden. Es ist nicht erforderlich, den Aufkleber zu entfernen. Die notwendigen Verfassungsschutzanfragen werden nachgeholt, sobald das Abfrageverfahren technisch eingeführt ist.

Alle Anträge auf Verlängerung eines Jagdscheins, die in den vergangenen Tagen bei uns gestellt worden sind, werden nun nach und nach abgearbeitet.

Antragsteller, die ihr Jagdscheinheft hier in der Behörde zur Verlängerung abgegeben haben, erhalten den verlängerten Jagdschein entweder per Post zugeschickt oder sie werden per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt, wenn ihr Jagdschein fertig ist und sie ihn abholen können – je nachdem, wie das hier im Einzelfall verabredet wurde.

Antragsteller, die hier zwar einen Antrag gestellt haben, ihr Jagdscheinheft aber zunächst wieder mitgenommen haben, erhalten ebenfalls eine Information auf dem verabredeten Weg, wenn sie zur Verlängerung wieder kommen können.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der entstandenen Rückstände – in den letzten Tagen haben sich hier etwa 200 Anträge angesammelt – ggf. auch bei persönlicher Vorsprache den Jagdschein u. U. nicht sofort ausstellen und dem Antragsteller wieder mitgeben können. Wir sind aber bemüht, jedem Anliegen so schnell es geht gerecht zu werden.

Im Übrigen freuen wir uns, dass wir entgegen unserer zwischenzeitlichen Befürchtungen nun doch am Kreisjägertag am 21. März 2020 unseren Jagdschein-Verlängerungsservice anbieten können.

Landkreis Stade

 

Update: Verfassungsschutzanfrage für Jagdscheinantrag

wie das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitteilt, kommt es bei der Verfassungsschutzbehörde vermehrt zu „Auskunftsersuchen“ von Privatpersonen, die einen Jagdschein beantragt haben und sich nun in der Pflicht sehen, selbst beim Verfassungsschutz anzufragen. Die Anfragen dürfen nur durch die Jagd- oder Waffenbehörde gestellt werden.

Private Anfragen sind nicht zulässig, verursachen lediglich unnötigen und nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand, führen zu keinem Ergebnis und würden im Übrigen auch nicht die Anfrage der Jagd-/Waffenbehörde ersetzen.