Gemeinde Hammah, 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 22 „Sandheide V“

Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Abstimmung mit benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Download Satzung der Gemeinde Hammah zum Bebauungsplan
Download Begründung zur Änderung des Bebauungsplans

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeinde Hammah hat in ihrer Verwaltungsausschusssitzung am 06.12.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Sandheide V“ gefasst. Die Gemeinde Hammah hat nunmehr die Entwurfsunterlagen der o.g. Planungen gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Ziel der Änderung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung des Fußwegs zu schaffen. Dazu sollen ausschließlich die zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans angepasst werden.

Weitere Einzelheiten sind aus den Unterlagen ersichtlich, die wir Ihnen anliegend als PDF-Dokument zukommen lassen. Die Unterlagen für die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB stehen auch ab dem 21.02.2019 als PDF-Dokumente unter dem Link: http://www.oldendorf-himmelpforten.de/rathaus-buergerinfo/amtliche-bekanntmachungen/gemeinde-hammah.php zum Herunterladen bereit. Bei Bedarf können Ihnen die Entwurfsunterlagen auch als Papierfassung zugeschickt werden.

Parallel zur Behördenbeteiligung findet in der Zeit vom 21.02.2019 bis einschließlich 21.03.2019 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung in der Samtgemeindeverwaltung, Bürgerhaus Oldendorf, Schützenstraße 5, 21726 Oldendorf während der allgemeinen öffentlichen Dienstzeit zu jedermanns Einsicht statt.

Die Gemeinde macht gemäß § 4b BauGB davon Gebrauch, die Durchführung dieses Verfahrensschrittes einem Dritten zu übertragen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bitten wir Sie daher nunmehr um Ihre Stellungnahme zu der Planung.

Stellungnahmen können bis zum 21.03.2019 schriftlich – auch per E-Mail – an die folgende Adresse geschickt werden:

Cappel + Kranzhoff
Stadtentwicklung und Planung GmbH
Palmaille 96, 22767 Hamburg
Tel: 040-380 375 670, Fax: 040-380 375 671
E-Mail

Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Sofern wir bis zum o.g. Termin keine Stellungnahme von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihre Belange von der Planung nicht berührt werden. Die beteiligten Samtgemeinden bitten wir um Weiterleitung der Informationen an ihre Mitgliedsgemeinden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

i.A. Silvio Cabraja
Dipl.-Ing. Raumplanung
Tel. 040 380 375 676

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cappel + kranzhoff
stadtentwicklung und planung gmbh
palmaille 96 | 22767 hamburg

Geschäftsführung:
Uwe Philipp Cappel | Peter Kranzhoff

Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Amtsgericht Hamburg | HRB 123223