Stader Jägerschaft bittet Geocatcher um Rücksichtnahme auf die Belange von Wild, Hege und Jagd

10. Mai 2017 – Dr. Martin Wenzel, Vorsitzender der Jägerschaft Stade zu Konflikten, die sich zwischen Geocaching und Wild, Hege und Jagd abzeichnen können:

„Die Kritik der Jägerschaft im Landkreis Harburg und des dortigen Kreisjägermeisters Norbert Leben ist durchaus nachvollziehbar. Nichts gegen den Spaß des Geoching als neue Form des Unterwegsseins in der Natur, sowie der Freude an der Suche und der Knobelei. Und ebenso nichts gegen den Austausch mit anderen Geocachern, über die Logbucheinträge, über die einschlägigen Websites oder Foren. Allerdings müssen wir seitens der Jägerschaft Stade die wachsende Community der Geocatcher in den Revieren auch unserer Region um mehr Verständnis bitten, und vor allem das Betreten der Reviere fernab der öffentlichen Wege und auch bis spät in die Dunkelheit zu unterlassen.“

Nach NWaldLG (Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung) und den Ausführungsbestimmungen dazu bedarf es für das Verstecken von Caches der Erlaubnis des Grundeigentümers, bzw Revierinhabern. Naturverträgliches Geocaching zu Erholungszwecken ist grundsätzlich dann erlaubt, wenn keine Konflikte mit anderen Nutzern entstehen (z.B. erhebliche Belästigung von anderen Erholungssuchenden, Jagdpächtern oder Jagderlaubnisscheininhabern),keine Rechtsverstöße gegen das Naturschutzrecht vorliegen (Stichworte Brut- und Setzzeit, Wegebote in Naturschutzgebieten und Naturwäldern), dabei keine spürbaren Beschädigungen an Bäumen etc. entstehen.

Ich weise aus diesem Grunde insbesondere darauf hin, dass es nach § 19a des Bundesjagdgesetzes ausdrücklich verboten ist, ‚Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören‘. 111Der Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope ist beim Geocaching zu beachten, so sind für die Caches Baumhöhlen, hohle Bäume und andere potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Tieren tabu, da hier besonders geschützte Tierarten wie z.B. Fledermäuse betroffen sein können

Insbesondere in der gesetzlichen Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli) kann dies dazu führen, dass erschreckte Jungvögel aus dem Nest fallen und von den Elterntieren getrennt werden. Dies gilt auch für andere Tierarten. Die Platzierung von Caches an abgelegenen Gewässern, in Altbeständen oder Sandkuhlen kann zur Brutaufgabe bei z.B. störungsempfindlichen Vogelarten wie Kranichen, Schwarzstörchen oder Greifvögeln führen.

Aus natur- und insbesondere Artenschutzgründen sollte davon Abstand genommen werden, Caches in der Dunkelheit aufzusuchen. Wenn Owner trotzdem Nachtcaches planen, sind diese mit den zuständigen Revierpächtern abzustimmen. Erlaubnisse dazu werden grundsätzlich nur für Caches in unmittelbarer, direkter Nähe fester Wege – das sind ganzjährig mit einem normalen PKW befahrbare Wege – erteilt. In stark von Erholungssuchenden frequentierten Wäldern ist die Tierwelt darauf eingestellt, dass von Besuchern auf Wegen keine Gefahr ausgeht. Räumliche und zeitliche Abweichungen von diesem Verhaltensmuster kann als Bedrohung der Tiere wahrgenommen werden und entsprechende Fluchtreaktionen auslösen.

Moderne GPS-Geräte oder Smartphones verfügen zudem über die Möglichkeit, Kartenmaterial bei der Navigation anzuzeigen. Das bietet den Geocacher eine gute Möglichkeit, stets einen naturverträglichen Weg während der Suche zu benutzen. Das direkte „abkürzen“ z.B. zwischen den Caches-Stationen ist daher zu vermeiden. Wir erwarten, dass sich alle Naturfreunde an die bekannten Regeln halten, in der Natur rücksichtsvoll der Tier- und Pflanzenwelt zu begegnen.“

Für Rückfragen:

Dr. Martin Wenzel
Vorsitzender Jägerschaft Stade e.V.
Mobil: 0170 / 89 23 8 26
E-Mail: JaegerschaftSTD“at“t-online.de