Am 07.07.2023 hat die Landesjägerschaft Niedersachsen mitgeteilt, dass das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in seinem Schreiben vom 06.07.2023 darum gebeten hat, die Zulassungskriterien zu den Brauchbarkeitsprüfungen nach den Richtlinien über den Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen (Brauchbarkeitsrichtlinien) auf alle Jagdhunderassen und Kreuzungen aus Jagdhunderassen auszudehnen.
Zu den niedersächsischen Brauchbarkeitsprüfungen können demnach ab sofort alle Jagdhunderassen und Kreuzungen aus Jagdhunderassen zugelassen werden.
Dies gilt ebenso für die Sonderprüfungen im Stöbern und in der Schweißarbeit.
Des Weiteren wurde die Möglichkeit der Verwendung des Nutria, anstelle des Kaninchen oder des Hasen, als Schleppwild freigegeben.